Bau- und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht

Im Baurecht und Architektenrecht stehen wir den am Bau Beteiligten bei allen Rechtsfragen zur Seite, die sich im Zusammenhang mit der Realisierung und der Nutzung von Bauprojekten ergeben. Die Komplexität von Baumaßnahmen stellt immer öfter hohe Anforderungen an alle Beteiligten, auch in rechtlicher Hinsicht. Bei der Abwicklung eines Bauvertrages auf der Grundlage des BGB ebenso wie auf der Grundlage der VOB/B können zahlreiche Konflikte entstehen, beispielsweise bei der Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung, bei der Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen, bei Bauablaufstörungen, bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder bei der Geltendmachung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen.
Zu unseren Mandanten zählen Bauunternehmen, Bauträger, Bauhandwerker, WEG-Verwalter sowie private Bauherren und Architekten/Ingenieure.
Eine umsichtige und professionelle Vertragsgestaltung ebenso wie eine baubegleitende Rechtsberatung können dazu beitragen, das Aufkommen etwaiger Konflikte zu minimieren oder gar zu verhindern. Kommt es gleichwohl zu einer streitigen Auseinandersetzung, übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, auch im Rahmen selbstständiger Beweisverfahren.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Gestaltung von Vertragsentwürfen
Vertragsprüfung
Vergabeverfahren
Genehmigungsverfahren
Nachtragsmanagement und Behinderungsmanagement
Preisanpassung
Qualitätsprobleme
Verzug
Sicherheitsleistung
baubegleitende Rechtsberatung
Mängelansprüche
Vergütungsforderungen
Schadensersatz- und Haftpflichtansprüche

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kompetente
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